Das übergeordnete Ziel der Eingliederungshilfe besteht in der Wiedereingliederung unserer Klienten in die Gesellschaft – dies beinhaltet sowohl den Bereich des Wohnens als auch die Teilhabe am Arbeitsleben.
Somit ist die Arbeit in der Werkstatt ein wichtiger Bestandteil im Förderungskonzept unserer Klienten und die Arbeitsanleiter stehen in ständigem Kontakt mit den Kollegen der verschiedenen Wohnbereiche.
Unser Auftrag als Arbeitsstätte bedeutet Hilfestellung und Förderung der Klienten während der Arbeit, im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr in den zweiten Arbeitsmarkt (z.B. eine Werkstatt für behinderte Menschen) oder in ein „normales“ versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wir versuchen durch das Angebot einer zweckorientierten Arbeit innerhalb geschützter Rahmenbedingungen eine realitätsnahe Tagesstruktur anzubieten, um die Möglichkeit für eine positive Selbstwahrnehmung zu schaffen, was zumeist die weitere Persönlichkeitsentwicklung begünstigt. Vorhandene Fähigkeiten werden ausgebaut oder verfestigt, eventuellen psychischen oder physischen Abbauprozessen wird entgegengewirkt.